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Woran erkenne ich einen guten Anwalt ?


Wenn Sie die Qualität eines vor deutschen Zivilgerichten tätigen Rechtsanwalts beurteilen wollen, sollten Sie sich keinesfalls an den Vorbildern orientieren, die Ihnen vielleicht aus Film und Fernsehserien vertraut sind. Denn bei diesen handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um "Schauspieler".

Unsere Zivilprozesse laufen völlig anders ab als Prozesse in den USA oder auch Prozesse, die in Anlehnung daran z. B. im Fernsehen dargestellt werden. Vor unseren Zivilgerichten überwiegen die "leisen Töne". Unser Zivilrecht und Zivilprozessrecht ist geprägt durch den schriftlichen Vortrag der Parteien (Kläger und Beklagte).

Vor der Gerichtsverhandlung, dem Gerichtstermin bzw. Termin zur mündlichen Verhandlung, wird das Verfahren schriftlich vorbereitet. Die Tatsachen und Beweisangebote, die den wesentlichen Gegenstand einer Klage oder einer Klageabwehr bilden, müssen vorher schriftlich vorgebracht werden. Auch die im Gerichtstermin zu stellenden Anträge werden vorher formuliert und gegenüber dem Gericht schriftlich angekündigt.


In der späteren Gerichtsverhandlung werden dann nicht etwa die dem Gericht bereits bekannten schriftlichen Ausführungen der Parteien mündlich wiederholt oder gar vorgelesen. Vielmehr werden lediglich die schriftsätzlich angekündigten Anträge gestellt. Der die Anträge begründende weitere Sachvortrag der Parteien wird als allseits bekannt vorausgesetzt. Lediglich einzelne Aspekte des Vortrages und ihre rechtliche Bewertung werden in der Gerichtsverhandlung noch einmal kurz angesprochen.


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Vor diesem Hintergrund kann es passieren, dass ein Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung nur den schriftlich angekündigten Antrag stellt, sich dann in der gesamten Gerichtsvehandlung nicht mehr zu Wort meldet und anschließend den Gerichtssaal als Sieger verlässt.

Dieser Anwalt hat den Prozess sorgfältig vorbereitet.


Also erkennen Sie einen guten Anwalt nicht unbedingt daran, ob und wie oft er lautstark im Gerichtstermin das Wort ergreift. Entscheidend ist vielmehr die schriftliche Vorbereitung des Rechtstreits und dann der Gang der mündlichen Gerichtsverhandlung.

Läuft der Rechtsstreit in seinem Sinne, wendet sich also das Gericht in der mündlichen Verhandlung mit seinen Hinweisen und Erläuterungen erkennbar ausschließlich an die Gegenpartei, dann besteht für einen guten Anwalt, der den schriftsätzlichen Vortrag der Parteien genau kennt und die rechtliche Bewertung der Angelegenheit richtig einschätzen kann, überhaupt kein Anlass, die Verhandlung durch überflüssige Wortbeiträge künstlich zu verlängern.


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Vorsicht ist allerdings angebracht bei Anwälten, die immer schweigen, also auch dann, wenn das Gericht sich an sie wendet, die Ausführungen der Gegenpartei bestätigt und die Verhandlung nicht im Sinne ihrer Mandanten läuft. Schüchternheit oder unterwürfige Haltung gegenüber der geäußerten Meinung des Gerichts helfen in derartigen Fällen mit Sicherheit nicht weiter.

Hier gilt es - und das macht einen guten Anwalt aus - selbstbewusst und mit überzeugenden Argumenten der sich abzeichnenden Meinungsbildung des Gerichts entgegenzutreten.


Ein guter Anwalt wird sich weder von der Gegenpartei noch vom Gericht "die Butter vom Brot nehmen lassen". Er weiß in der Regel vor dem Gerichtstermin, wie der zu verhandelnde Fall rechtlich zu bewerten ist.

Wenn das Gericht seiner Rechtsauffassung nicht folgen will, wird er sich bemühen, das Gericht unter Darlegung der maßgeblichen Tatsachen und aller rechtlichen Aspekte von der Richtigkeit seiner Auffassung zu überzeugen.

Ein guter Anwalt wird seine Meinung dabei selbstbewusst gegenüber dem Gericht vertreten, denn er hat seinen Fall vorher sorgfältig rechtlich geprüft und durchleuchtet und weiß, dass er gegebenenfalls ein fehlerhaftes Urteil in der nächsten Instanz durch ein höheres Gericht korrigieren lassen kann.


Selbstverständlich gibt es aber auch zahlreiche Fälle und Situationen, in denen ein Sachverhalt oder die Rechtslage keineswegs eindeutig ist. Ein guter Anwalt erkennt das vorher bei der sorgfältigen Vorbereitung des Rechtstreits.

Hier gilt es, einerseits den Standpunkt seiner Partei gegenüber der Gegenpartei und dem Gericht überzeugend zu vertreten und andererseits Möglichkeiten auszuloten, die unsichere Prozesslage durch einen für seine Partei möglichst günstigen Vergleich zu beenden. Nur hierdurch kann dem Risiko eines negativen Ausgangs des Rechtstreits begegnet werden, der unter Umständen erst nach mehreren kostenträchtigen Instanzen endgültig entschieden werden wird.


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Grundlegende Kenntnisse des im Einzelfall maßgeblichen Rechts, des Prozessrechts, die Fähigkeit sowohl schriftlich als auch mündlich exakt und gewandt zu formulieren, klares analytisches Denken, sicheres Auftreten und geschicktes Verhandeln, Taktik und Spontanität, gepaart mit Berufs- und Lebenserfahrung zeichnen einen guten Anwalt aus.

Jüngeren Anwälten wird häufig nachgesagt, sie seien oft kampfeslustiger und hätten mehr Biss. In schwierigen Fällen und in Fällen, in denen es um viel geht, würde ich persönlich allerdings stets den Anwälten mit einigen Jahren Berufserfahrung und entsprechend auch mehr Lebenserfahrung gegenüber Berufsanfängern den Vorzug geben.


Ein guter Rechtsanwalt wird nach einer sorgfältigen Analyse des ihm geschilderten Sachverhalts und einer gründlichen Prüfung der Rechtslage seinem Mandanten die Risiken und Erfolgsaussichten eines zu führenden Rechtstreits darlegen, ehe er den Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren vertritt.

Wenn möglich, wird er einen Rechtsstreit völlig vermeiden und sich bemühen, im Vorwege mit der Gegenpartei eine tragfähige Einigung in einer Streitigkeit zu erzielen.


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