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Wie gehe ich mit dem Anwalt um ?


Bitte berücksichtigen Sie beim Umgang mit Ihrem Anwalt, dass für diesen der Faktor Zeit eine bedeutsame Rolle spielt. Er kann nur dann erfolgreich für Sie arbeiten, wenn er in der ihm zur Verfügung stehenden Arbeitszeit von ca. 60 Stunden in der Woche eine hinreichende Anzahl von Rechtsangelegenheiten bearbeiten kann, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


Häufig verhält es sich so, dass die Bearbeitung kleiner Angelegenheiten mit relativ niedrigen Gebührenwerten von wenigen 100,00 € oder 1000,00 €, wie z. B. die Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen, Zeugnisfragen, die Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen etc., für den Anwalt mit dem gleichen Zeitaufwand verbunden ist, wie die Abwicklung von Angelegenheiten mit deutlich höherem Gegenstandswert.

Unter Berücksichtigung der bei einem Anwalt regelmäßig anfallenden Kosten, wie z. B. Personalkosten, Raumkosten, Kosten für Fachliteratur, Telekommunikation, Versicherungen etc., stellt die Bearbeitung derartiger kleiner Sachen für den Anwalt fast immer ein "Verlustgeschäft" dar, mit dem er nicht einmal die laufenden Kosten seiner Kanzlei, geschweige denn seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.


Manche Anwälte lehnen daher von vornherein die Bearbeitung derartiger „Verlustmandate“ ab oder verlangen hierfür einen angemessenen Honoraraufschlag im Wege einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. (- Siehe hierzu auch unter „Anwaltskosten“ -)

Unter Berücksichtigung der fixen Kosten eines Anwaltes, der von ihm aufzuwendenden Zeiten für Büroorganisation, Verwaltung und Fortbildung muss nach Erhebungen von Wirtschaftsinstituten als Gegenwert einer Anwaltsstunde sicherlich ein Honorar von zumindest 200,00 € zugrundegelegt werden.


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Damit Ihr Rechtsanwalt Ihnen auch bei der Abwicklung Ihrer kleinen Rechtsangelegenheiten helfen und diese für Sie bearbeiten kann, sollten Sie den für Ihren Anwalt wichtigen Faktor Zeit berücksichtigen.

Sie können ihm die Arbeit erleichtern, indem Sie Besprechungstermine pünktlich einhalten, bzw. rechtzeitig absagen, notwendige Unterlagen (wie z. B. Verträge, zu Ihrer Angelegenheit gehörige Korrespondenz etc.) schon vorher heraussuchen und mitbringen, sich die Vor- und Nachnamen und Anschriften etwa in Frage kommender Zeugen notieren, sich schon vor der Besprechung mit Ihrem Anwalt die Ausgangssituation Ihres Anliegens vergegenwärtigen, Daten aus Ihrem Terminkalender heraussuchen usw.


Wenn Sie Ihrem Anwalt dann in der Besprechung Ihr Anliegen und den Hergang Ihrer Angelegenheit kurz schildern, wird er anhand präziser Rückfragen den von ihm für seine Bearbeitung benötigten Sachverhalt mit allen notwendigen Details ermitteln. Soweit Sie ihm hierzu sogleich die benötigten Daten liefern und die erbetenen schriftlichen Unterlagen auszuhändigen können, kann er die notwendige Zeit für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit aufwenden, statt diese für lange und ergebnislose Vorgespräche zu verschwenden.


Ich selbst halte es so, dass ich mir von neuen, unbekannten Mandanten schon im ersten Telefonat kurz und knapp den Vorgang schildern lasse, sodass ich Ihnen von vornherein sagen kann, welche Unterlagen, Daten und weiteren Informationen ich für die Besprechung der Angelegenheit benötige.


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Verschweigen Sie Ihrem Anwalt keine wichtigen Tatsachen, auch wenn diese Ihnen unangenehm sein sollten. Es sollte sich eigentlich von selbst verstehen, das Ihr Anwalt Ihre Angelegenheit nur dann erfolgreich bearbeiten kann, wenn er alle wichtigen Umstände Ihres Falles kennt.


Ein guter Anwalt, der in der Lage ist, Erfolgsaussichten und Prozessrisiken richtig abzuschätzen, wird sich bemühen, mit Ihrem Gegner eine Einigung (Vergleich) zu erzielen, bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt.

Bei diesem Bemühen sollten Sie Ihren Anwalt unterstützen. Eine schnelle außergerichtliche Einigung verhilft Ihnen zu einer sofortigen Lösung Ihres Problems und sorgt insbesondere schnell für eine klare Rechtslage.

Meist ist Ihnen damit mehr geholfen, als wenn Ihre Rechtsangelegenheit über zwei gerichtliche Instanzen mit entsprechenden Kostenrisiken bei unsicherem Prozessausgang betrieben wird. Allerdings sollten Sie bei einem Vergleich auch nicht leichtfertig über Ihre "Schmerzgrenze" hinausgehen, es sei denn, Ihr Anwalt erläutert Ihnen im Einzelnen, aus welchem Grund Ihre Vorstellungen sich realistisch kaum durchsetzen lassen.


Kostenvorschuss

Zahlen Sie rechtzeitig an Ihren Rechtsanwalt den von diesem verlangten Kostenvorschuss. Ihr Anwalt ist berechtigt, für die voraussichtliche entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss zu fordern.

Kein Anwalt kann es sich leisten, kostenlos zu arbeiten. Ehe Ihr Anwalt daher später mühsam sein Honorar einklagen muss, wird er lieber seine Tätigkeit für Sie einstellen und die weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit ablehnen, soweit Sie ihm nicht den geforderten Kostenvorschuss leisten.


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