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Wie verhalte ich mich bei Problemen ?


Eine der häufigsten Ursachen für Probleme im Verhältnis zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten stellt sicherlich die oft schlechte Zahlungsmoral der Mandanten dar. Wenn Ihr Anwalt von Ihnen nicht den erbetenen Kostenvorschuss erhält (siehe unter "Wie gehe ich mit dem Anwalt um?" - Kostenvorschuss -) brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn Ihr Anwalt sich weigert, Ihre Angelegenheit weiter zu bearbeiten und sogar das mit Ihnen bestehende Mandatsverhältnis unter Abrechnung der bisher angefallenen Gebühren kündigt. Hierzu ist er berechtigt.


Wenn Sie aber Ihre Verpflichtungen aus dem Mandatsverhältnis zeitnah erfüllen und vergeblich auf die Aktivitäten Ihres Anwalts warten, ärgern Sie sich zu Recht. In diesem Fall, wie auch bei allen anderen auftretenden Problemen, sollten Sie zunächst versuchen, mit Ihrem Anwalt über das Ärgernis zu sprechen. Gelingt dies nicht, etwa weil Ihr Anwalt für Sie nicht zu sprechen oder zu erreichen ist, sollten Sie sich schriftlich an Ihren Anwalt wenden.


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Stellen Sie in höflicher aber bestimmter Form das Problem dar und bitten Sie um kurzfristige Abhilfe. Reagiert Ihr Anwalt auch darauf nicht, sollten Sie spätestens jetzt Ihrem Anwalt schriftlich, am besten per Einschreiben/Rückschein, eine angemessene Frist (ca. 2 Wochen, gegebenenfalls kürzer bei Dringlichkeit) zur Abhilfe setzen.

Hilft auch dies nicht, bleibt immer noch die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über das Verhalten Ihres Anwaltes zu beschweren. Diese wird sodann Ihren Anwalt zur Stellungnahme auffordern.


Bei gravierenden Schwierigkeiten besteht auch die Möglichkeit, (möglichst nach vorheriger vergeblicher schriftlicher Fristsetzung) das Mandatsverhältnis zu kündigen und einen anderen Anwalt mit der Wahrnehmung des Mandats zu beauftragen.

Hierbei ist allerdings Vorsicht angebracht, denn wenn Sie das Mandatsverhältnis unberechtigt kündigen sollten, hätte Ihr Anwalt nach wie vor Anspruch auf sein Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen (auch Leistungen der Rechtsberatung - siehe unter " Anwaltskosten " -) und Sie müssten den neu beauftragten Anwalt zusätzlich bezahlen.

Sie müssten Anwaltsleistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung möglicherweise also doppelt bezahlen. In derartigen Situationen kann es durchaus Sinn machen, sich zunächst Rechtsrat bei einem anderen Anwalt ausschließlich über die Frage Ihrer Berechtigung zur Kündigung des Mandatsverhältnisses und Ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Anwaltshonorars einzuholen, bevor Sie tatsächlich das bestehende Mandat kündigen.

Dabei ist wichtig, dass Sie dem Sie zunächst nur beratenden Anwalt Ihre mit dem bisherigen Anwalt gewechselte Korrespondenz lückenlos vorlegen und alle Fakten benennen, insbesondere nicht etwa eigene Versäumnisse verschweigen, sonst kann dieser Sie nicht richtig beraten.


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Sollten Sie der Auffassung sein, Ihr Anwalt hätte Sie falsch beraten, ihm seien Fehler bei der Bearbeitung des Mandats unterlaufen oder er hätte bestehende Fristen versäumt, bitten Sie ihn hierzu schriftlich um seine Stellungnahme ehe Sie insoweit Rechtsrat von anderer Seite einholen.


Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten mit Rechtsanwälten können Sie auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Anspruch nehmen (im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de).

E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de

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