Kostenrechner Zivilprozess
Wenn Ihr Webbrowser das Ausführen von Java-Applets zulässt, können Sie durch Eingabe des Streitwertes in die nachstehende Tabelle schnell die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten nach dem RVG für Ihren Anwalt und / oder den Anwalt der Gegenseite in einem Rechtsstreit in erster oder zweiter Instanz ermitteln.
Sollte das Applet nicht ausgeführt werden, können Sie versuchen, beim Internetexplorer die Sicherheitseinstellungen in der Systemsteuerung unter "Internetoptionen" > "Sicherheit" > "Stufe anpassen" zu reduzieren. Bitte vergessen Sie nicht, später wieder die Sicherheitseinstellungen heraufzusetzen !!
- Die Angaben erfolgen ohne Übernahme einer Haftung für die Richtigkeit und ohne jede Gewähr!
- Bitte beachten Sie, dass die ermittelten Gebühren sich auf die bis zum 31.07.2013 geltenden Gerichtskosten und Gebühren des RVG beziehen. Ein Kostenrechner für die Gebühren neuer Verfahren ab dem 01.08.2013 steht hier noch nicht zur Verfügung! Insoweit verweisen wir auf den externen Kostenrechner auf der Webseite der Foris AG, für dessen Richtigkeit und Funktionsfähigkeit wir keine Gewähr übernehmen.
© Franz Dimbeck
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